Bildungskarenz

Viele ArbeitnehmerInnen sind an Weiterbildung interessiert, doch die braucht Zeit und ist neben dem Beruf meist sehr anstrengend. ArbeitnehmerInnen, die mindestens ein Jahr beim selben Dienstgeber beschäftigt sind, können deshalb für Weiterbildungszwecke pausieren.
Mit dem Förderprogramm „Bildungskarenz plus“ stellen das AMS und das Land Steiermark ein wirksames Instrument als Alternative zum Personalabbau zur Verfügung. Die ArbeitnehmerInnen erhalten als Alternative zur Arbeitslosigkeit eine berufliche Weiterbildung. Mit „Bildungskarenz plus“ ist es möglich, bewährte MitarbeiterInnen auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten und während einer drei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit kostengünstig weiterzubilden:

Als zertifizierter Bildungsanbieter können wir ein individuelles, maßgeschneidertes und inhaltlich umfangreiches Bildungspaket für alle „Bildungskarenz-Plus“-TeilnehmerInnen anbieten, das alle Voraussetzungen für die Förderungen erfüllt. Die Weiterbildung kann auch im Unternehmen selbst stattfinden.

Die Bildungskarenz muss zwischen Beschäftigtem und Dienstgeber unter Rücksichtnahme auf ArbeitnehmerInnen- und Betriebsinteressen vereinbart werden. Anspruch auf Bildungskarenz haben ArbeitnehmerInnen, die schon mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei einem Dienstgeber beschäftigt sind.

Karenzierte müssen die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
Verpflichtend ist ein schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen, die für den durchgehenden Fortbezug des Weiterbildungsgeldes nicht unterbrochen werden dürfen.

Die wöchentliche Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden ausmachen.
Während der Bildungskarenz besteht ein Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Die Karenzzeit wird als Ersatzzeit für die Pension angerechnet. In einem Zeitraum von 4 Jahren können insgesamt 12 Monate Bildungskarenz flexibel beansprucht werden (in einem Block oder aufgeteilt).

Für die Zeit der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Urlaub und auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Für Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten (z.B. Abfertigung), bleibt die Zeit der Bildungskarenz außer Betracht.
Durch die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz werden die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung nicht verbraucht.

Eine Kündigung, die wegen einer beabsichtigten oder tatsächlichen Inanspruchnahme einer Bildungskarenz ausgesprochen wird („Motivkündigung“), kann bei Gericht angefochten werden!

Beamte und Beamtinnen sind von der Möglichkeit der Bildungskarenz ausgenommen.
Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.